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Arbeitsmedizin
Dr. Wantzen besitzt die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"
und ist zur Durchführung von speziellen Vorsorgeuntersuchungen
nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen ermächtigt,
u.a. auch für Grundsatz 35 "Arbeitsaufenthalt
im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen“
(Auslandsmitarbeiter, beruflich viel Reisende) oder z.B. G
26 "Atemschutzgeräte" ("sogenannte Feuerwehruntersuchung")und
G 31 "Taucherarbeiten".
Wir untersuchen
die Arbeitnehmer mit modernen Untersuchungsgeräten (Hör-Sehtests,
Belastungs-EKG, Lungenfunktion, etc.) und beurteilen deren gesundheitliche
Eignung im Hinblick auf die Anforderungen am Arbeitsplatz.
Wir kommen auch gerne zu Ihnen in Ihren Betrieb, unsere Geräte
sind ebenso mobil wie unsere Mitarbeiter!
Wir prüfen, ob und welche Ursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen oder Unfälle bestehen, ob an Arbeitsplätzen gesundheitsgefährdende Arbeitsumwelteinflüsse vorliegen ob Arbeitsplätze ergonomisch angepasst sind. Wir helfen bei der Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz bei der Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Mängeln am Arbeitsplatz bei der Durchführung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen.
Wir beraten
- bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen,bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren und Arbeitsstoffe,
- bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen. bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb. beim Einsatz von chronisch Kranken, Schwerbehinderten und
- bei der Wiedereingliederung von Unfallverletzten, bei Suchtproblematik,
über notwendige Impfungen bei anstehenden beruflichen Auslandsaufenthalten.
Wir leisten
alle Untersuchungen und Aufgaben nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz, und anderen staatlichen Verordnungen, z.B.
- Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmed.Vorsorge
( am 24.12.2008 in Kraft getreten ! )
- Gefahrstoffverordnung
- Biostoffverordnung
- Bildschirmarbeitsplatzverordnung
- dem Bundesseuchengesetz § 17,18
- dem Arbeitsschutzgesetz,
- dem Jugendarbeitsschutzgesetz,
- der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
- der Fahrerlaubnisverordnung (Taxi, Berufskraftfahrer)
- Untersuchungen nach den Bestimmungen der Landwirtschaftlichen
BG, sogenannte H-Grundsatzuntersuchungen sind gleichfalls möglich
(Wichtig für Landwirte, Landschaftsgärtner und Forstleute).
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen
Interessanter Link:
Arbeitsmedizin-Prävention am Arbeitsplatz
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