Dr. med. Johannes Wantzen
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Arbeitsaufenthalt im Ausland

Gesundheitliche Vorsorgeuntersuchungen für Arbeitnehmer gemäß Grundsatz 35 „Untersuchungen vor, während und nach Arbeitsaufenthalten unter besonders erschwerten klimatischen Bedingungen“ (Hitze, Kälte, Höhe, etc).

Arbeitsaufenthalte im Ausland stellen oft eine besondere Belastung für die Mitarbeiter und seine ggfls. mitausreisende Familie dar.

Insbesondere belastende klimatische Verhältnisse, Zeitumstellung, gegebenenfalls mangelhafter Hygienestandard und die durch eine völlig andere Kultur verbundene belastende Lebensweise im Ausland können verbunden mit hoher Arbeitsbelastung einen gesundheitlichen Stressfaktor für den Mitarbeiter darstellen und zu erhöhten Erkrankungsrisiko, wie. Malaria, Durchfallerkrankungen, Hepatitis, Amöbeninfektion, HIV-Infektion sowie zu Arbeits- und Verkehrsunfällen führen.

Für alle kurzzeitigen Geschäftsreisen, Service- und Montagearbeiten im Ausland wird prinzipiell eine reisemedizinische Beratung mit Impf- und Prophylaxe durch einen ermächtigen und arbeits- und tropenmedizinisch versierten Arzt vor Ausreise empfohlen. Bei besonderen Bedingungen, je nach Einsatzort und Einsatzart (z.B. bei hoher Infektionsgefahr, besonderer beruflicher Belastung) ist ungeachtet der Dauer des Auslandsaufenthaltes auch eine ärztliche Untersuchung vor und vor allem nach dem Einsatz erforderlich.

Alle einschlägigen Arbeitsaufenthalte im Ausland von insgesamt mehr als 3 Monaten erfordern die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem Berufsgenossen-schaftlichen Grundsatz G 35 (Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen) durch einen von den Berufsgenossenschaften ermächtigten Arzt. Die Unternehmen sind zur Durchführung dieser Untersuchungen gesetzlich verpflichtet. Das Unterlassen der Untersuchung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Im Schadensfall kann es für den Unternehmer zu Haftungsproblemen kommen!

Die G35-Untersuchung ist auch unter dem Namen "Tropentauglichkeitsuntersuchung" oder Rückkehreruntersuchung bekannt, wobei diese Bezeichnung etwas irreführend ist, wenn man an Aufenthalte in kalten oder hochgelegenen Ländern denkt!

Bei fortlaufenden oder fortgesetzt wiederholten, kurzfristigen Arbeitsaufenthalten ist eine Nachuntersuchung in 2-3jährigem Abstand erforderlich. Dieser Abstand kann verkürzt werden auf Wunsch des Versicherten oder nach zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen.
Nach Beendigung eines Arbeitsaufenthalts von mehr als einem Jahr ist eine Rückkehrerunter-suchung bis spätestens 8 Wochen nach Rückkehr vorzunehmen. Die G35-Untersuchung umfasst eine ärztliche Untersuchung, Laboruntersuchungen, EKG, ggfls. eine Röntgenuntersuchung der Lunge und eine ausführliche reisemedizinische Beratung einschließlich Impf- und Malariaberatung. Notwendige Impfungen können sofort verabreicht werden inklusive der Gelbfieberimpfung.

Zur Durchführung der G35 - Untersuchung sind nur von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Tropen-Betriebs- und Arbeitsmediziner berechtigt. Die Landesverbände der Berufsgenossenschaften verfügen über Namen und Adressen G-35-ermächtiger Ärzte. Den Link finden Sie hier.

In unserer Praxis werden diese Untersuchungen durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 06131/281232 und bringen Sie Ihren Impfausweis (auch den ganz Alten!), sowie den ausgefüllten Fragebogen mit. Gerne schicken wir Ihnen den Bogen auch per Fax.

Hier können wir Ihnen mit unserem individuellen Executive Medical Service ein Angebot der besonderen Art machen

    

Zentren für
Reise- und Betriebsmedizin
Staatlich ermächtigte Gelbfieberimpfstelle No 36
Verkehrsmedizinische Untersuchungsstelle

Am Brand 12
55116 Mainz

Salinenstrasse 35
55543 Bad Kreuznach

Terminvereinbarung:
06 71 - 482 16 07